Kleines Waagen-Lexikon rund um das Thema "Waagen & Wiegen"

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Ablesbarkeit d

Abkürzung = d, kleinster ablesbarer Gewichtswert Wird auch Ziffernschritt genannt.

Abfüllwaage

Selbsttätige Waage zum Befüllen von z.B. Fässern, IBC Containern usw.

Achslastwaage:

Waage zum Ermitteln der Achslast eines Fahrzeuges

Analysenwaagen:

Waagen mit einer sehr hoher Genauigkeit. Ablesbarkeit (d) meist 0,1 mg. Für die Verwendung ist ein Windschutz erforderlich.

Auto-Cal:

Die Funktion Auto-Cal bewirkt, das eine Waage selbsttätig in gewissen Abständen eine automatische interne Kalibrierung durchführt. Diese zyklische Kalibrierung wird z.B. durchgeführt, wenn einer größeren Temperaturdifferenz oder automatisch nach einer vom Hersteller oder Benutzer vorgegebener Zeit. Diese Funktion findet sich bei Präzisionswaagen, Analysenwaagen, Halbmikrowaagen Mikrowaagen.

Auflösung:

Anzahl der Teilungsschritte pro Belastungsänderung.

Alibi-Drucker:

Eichfähige Druckeinrichtung bei eichfähigen Waagen mit EDV Anschluss

Bauartzulassung:

Die Eichfähigkeit einer Waage wird durch Bauartzulassung dokumentiert. Hierzu werden die Waagen vorab einer eichtechnischen Prüfung unterzogen, die von einer z.B. von einer Bundesanstalt durchgeführt wird. Diese beeinhaltet messtechnische sowohl gerätespezifische Anforderungen. Die Bauartzulassung wird durch das EG-Bauartzulassungs-Zertifikat dokumentiert. Die EG-Bauartzulassung ist in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) gültig.

Bodenwaage:

Eine Wägeplattform die auf dem Boden augestellt wird. Entweder im Boden eingelassen oder zum Befahren mit einer Rampe.

Bruttogewicht:

Gewicht eines Wägegutes einschließlich Verpackung oder eines Transportbehälter.

Checkweigher

Selbsttätig arbeitende Kontrollwaage für gleichartiges Wägegut. Anwendung oft zur Fertigverpackungskontrolle (FPVO).

Data-Hold-Funktion:

Bei Wägestillstand wird der Gewichtswert automatisch bis zur Betätigung der HOLD-Taste "eingefroren". Früher auch „Schleppzeiger“ genannt. Kranwaagen u. Hängewaagen verfügen meist über diese Funktion.

Datenschnittstelle:

Zum Anschluss der Waage an einen Drucker, PC, Netzwerk, Zweitwaage oder Fernanzeige. Typische Schnittstellen sind RS232, RS485, LAN, USB. Die Schnittstellenparameter sind bei Waagen mit einer Schnittstelle über das Menü einstellbar.

Dehnungsmessstreifen:

Elektrisches Messelement, das bei Belastung, wie beim aufsetzten des Wägegutes seinen elektrischen Widerstand ändert. Der Dehnungsmessstreifen ist Bestandteil einer Wägezelle. DMS-Wägezellen werden hauptsächlich bei Industrie- und Handelswaagen, Zählwaagen sowie bei einfacheren Präzisionswaagen o. Laborwaagen verwendet.

Dichtebestimmung:

Die Dichte von Flüssigkeiten wird mit einem Senkkörper durch eine Auftriebsmessung bestimmt. Bei Feststoffen ergibt sich die Dichte aus dem Verhältnis Gewicht / Volumen. Das Volumen wird ebenfalls über eine Auftriebsmessung in einer bekannten Tauchflüssigkeit bestimmt. Die Dichtebestimmungen durch eine Waage zeichnen sich durch eine hohe Genauigkeit aus. Für die Dichtebestimmung empfehlen wir eine Präzisionswaage. Ggfs auch eine Analysenwaage. In unserem Programm finden Sie Waagen mit Dichtebestimmungsfunktion komplett mit Dichtebestimmungset.

DKD-/DakkS Kalibrierung:

DKD-Kalibrierscheine sind ein Nachweis für die Rückführung auf nationale Normale, wie sie von der Normenfamilie DIN EN ISO 9000 und der DIN EN ISO/IEC 17025 gefordert werden.(siehe auch Rubrik – Zertifikate.

Dosierwaage:

Selbsttätig arbeitende Waage zum Befüllen eines entsprechenden Wägegutes.

Eckenlastprüfung von Waagen:

Prüfung einer Waage durch das Aufstellen einer Prüflast außerhalb der Wägeplattenmitte. Z.B. bei einer Waage mit Max 150 kg werden die Ekcen mit 50 kg belastet.

Eichen:

Es können nur bauartzugelassene Waagen amtlich geeicht werden. Diese Waagen sind mit M gekennzeichnet. Die Eichungen dienen in erster Linie dem Verbraucherschutz.

Eichgültigkeitsdauer von Waagen:

Alle Waagen bis 3t 2-jährig. Waagen ab 3t, wie zum Beispiel Fahrzeugwaagen, 3-jährig. Waagen zur Fertigverpackungskontrolle (FPVO) 1-jährig., Personenwaagen 4-jährig.

Eichklassen von Waagen:

Klasse I – Analysenwaage (Feinwaage) Klasse II – Präzisionswaage Klasse III – Industriewaage (Handelswaage)

Eichung:

Nach der EU-Richtlinie 2009/23/EG müssen Waagen amtlich geeicht sein, wenn für folgende Anwendungen benutzt werden: a. -Im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird. b. -Bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor. c. -Zu amtlichen Zwecken. d. -Bei der Herstellung von Fertigpackungen. e. -In der Heilkunde.

Eichzulassung:

Bauartzulassung für eichfähige Waagen oder Wägesysteme.

Einschwingzeit:

Dauer bis zum Stillstand der Gewichtsanzeige. Z.B. bei Analysenwaagen wird hier mehr Zeit in Anspruch genommen

Fehlergrenzen für geeichte Waagen:

In der Wägetechnik unterscheidet man Ersteichfehlergrenzen und Verkehrsfehlergrenzen bei der Nacheichung. Diese sind bei nichtselbsttätigen Waagen doppelt so groß wie die Ersteichfehlergrenzen.

Fertigpackungs-Verordnung (FPVO):

Die Fertigverpackungsverordnung regelt die korrekte Befüllung von Fertigpackungen (Gebinde bis 10 kg) z. B. im Lebensmittelbereich. Die zulässigen Gewichts-Toleranzen regelt das Eichgesetz.

Feingewichte:

Prüfgewichte mit einer Genauigkeitsklasse von z.B. F1 oder E2 werden zur Prüfung von hochauflösenden Waagen z.B. Analysenwaagen oder Präzisionswaagen verwendet.

Feuchtebestimmung:

Bei der Feuchtebestimmung wird die Feuchte durch den Vergleich zwischen vor und nach der Trocknung der Gewichtsverlust des aufgelegten Prüfling ermittel. In unserem Programm ist eine große Anzahl von Feuchtebestimmern aller nahmhafter Hersteller vorhanden.

GLP:

Steht für „gute Laborpraxis“. In einigen Qualitätssicherungssystemen wird eine Protokollierung von Wägeergebnissen sowie der korrekten Waagenjustierung unter Angabe von Datum und Uhrzeit sowie der Waagen-Identifikation verlangt. Am einfachsten wird dieses über ein an der Waage angeschlossenen Drucker realisiert.

Halbmikrowaage:

Werden auch Semimikrowaage genannt. Analysenwaagen mit einer Ablesbarkeit von d = 0,01 mg.

Handelsgewichte:

Prüfgewichte der OIML Genauigkeitsklasse M3.

Handelswaagen:

Geeichte Waagen mit Eichklasse III, z.B. Tischwaagen, Kompaktwaagen, Ladenwaagen.

Hochauflösende Waagen:

Analysenwaagen / Präzisionswaagen mit einer Ablesbarkeit von über 100.000 Digitalstufen.

Industriewaagen:

In der Wägetechnik ein Grundbegriff für alle Arten von Waagen die in der Industrie verwendet werden: Kontrollwaagen, Tischwaagen, Bodenwaagen, Wiegehubwagen, Kranwaagen

ISO-Kalibrierung:

Prüfung von Waagen oder anderen Messgeräten auf ihre Richtigkeit nach einem anerkannten, aber nicht akkreditieren, Verfahren.

ISO9000ff:

Qualitätsmanagement-Systeme zur Qualitätssicherung.

Justage

Unter Justage versteht man das exakte Einstellen einer Messgrösse durch einen fachmännischen Eingriff am Messmittek bzw. in das Messsystem. Entweder durch ein externes Prüfgewicht oder durch eine interne Justierautomatik, oft zu finden bei Präzisions und Analysenwaagen.

Kalibrieren:

Feststellen und Dokumentieren der Abweichung (IST-Wert) der Anzeige eines Messgerätes vom wahren Wert der Messgröße. Beispiel: Prüfen einer Waage durch Auflegen eines oder mehrerer Prüfgewichte. Die Prüfgewichte werden nach dem gleichen Verfahren ebenfalls kalibriert.

Karat:

Ein Karat metrisch 1 ct = 0,2 g, z.B. bei der Gewichtsbestimmung von Edelsteinen

Kleinstes Teilegewicht bei Zählwaagen:

Kleinstes Stückgewicht welches die Zählwaage annimmt. Bei der Auswahl der richtigen Zählwaage ist es wichtig auf die Kapazität und Ablesbarkeit zu achten.

Kompatibilitätsnachweis:

Diese Bescheinigung stellt die eichtechnische Vertäglichkeit von der Verbindung von Modulen sicher. Z.B. Zwischen dem Wägeterminal und den Wägezellen.

Konformitätsbescheinigung:

Diese Bescheinigung wird bei Waagen im Zuge der Ersteichung durch das Eichamt ausgestellt. Sie gilt als Nachweis der Einhaltung und Übereinstimmung mit den Eichvorschriften.

Kontrollwaagen:

Kontrollwaagen dienen zum Überwachen von Produktionsgütern nach Gewichtskriterien.´ Man unterscheidet zwischen statischen und dynamischen Kontrollwaagen. Bei statischen Kontrollwaagen kommen oft Plus-Minus Waagen zum Einsatz.

Laborwaagen:

Bezeichnung f. Analysenwaagen sowie Präzisionswaagen

Langeisenwaagen:

Langeisenwaagen oder Langmaterialwaagen dienen zum Verwiegen von länglichen Materialen: z.B. Stahlrohren oder Eisenprofilen.

Linearität/Richtigkeit:

Größte Abweichung der Gewichtsanzeige eines Wägesystemes zum Wert des jeweiligen Prüfgewichts nach Plus oder Minus über den kompletten Wägebereich.

OIML

"Organisation Internationale de Metrologie Legale". Diese Institution regelt international die eichtechnischen Richtlinien von Messgeräten. Für Prüfgewichte gilt die OIML R 111- 2004.

PLU:

"Price Look Up". Datenspeicher in preisrechnenden Waagen für Grundpreise von Verkaufswaren.

Prüfgewicht extern:

Prüfgewicht zum Überprüfen der Waage sowie zum Justieren des Wägebereiches.

Prüfgewicht intern:

Das interne Prüfgewicht ist in der Waage eingebaut und motorbetrieben. Oft ist es notwendig bei älteren Waagen das interne Prüfgewicht mit einem externen Prüfgewicht zu überschreiben.

Prüfgewichte-Genauigkeitsklassen:

E2 Genaueste Prüfgewichte für hochauflösende Analysenwaagen der Eichklasse I ≥ 100.000 e

F1 Feingewichte für Analysenwaagen/Präzisionswaagen der Eichklasse I/ II bis 100.000 e

F2 Prüfgewichte für Präzisionswaagen der Eichklasse II bis 30.000 e

M1 Präzisionsgewichte für Industrie- und Handelswaagen der Eichklasse III bis 10.000 e

Prüfmittelüberwachung:

Das Qualitätsmanagementsystem gemäß ISO 9000ff fordert Messmittel (z.B. Waagen) und deren Prüfmittel (z. B. Prüfgewichte) in definierten Intervallen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, bzw. Rekalibrieren. Zu der Rekalibrierung ist eine lückenlose Dokumentation erforderlich.

PTB:

Physikalisch Technische Bundesanstalt. Diese Behörde mit Sitz in Berlin u. Braunschweig ist zuständig für das Messwesen.In der Wägetechnik regelt sie das Eichwesen.

Referenzgewicht beim Stückzählen:

Die zu zählenden Teile werden für die exakte Ermittlung des Durchschnittsgewichtes auf die Zählwaage gelegt und durch die Stückzahl geteilt. Je höher die Referenzstückzahl, desto größer ist die Zählgenauigkeit. Oft liegt diese Zahl zwischen 10 und 50 Stück.

Rekalibrieren:

Die Rekalibrierung ist das Überprüfen von Messmitteln/Prüfmitteln (z. B. Waagen/Prüfgewichte). Z.B. Gewichte auf die Waage stellen. Dieses muss in einem festgelegten Intervall erfolgen.

Reproduzierbarkeit:

Die Reproduzierbarkeit ist ein Maß der Wiederholbarkeitsprüfung. Bei Premiumwaagen ist hier ein geringerer Wert, bei Low-Basic-Waagen ist der Wert höher.

Schutzart IP:

Die Schutzart IP gibt die Eignung von elektr. Betriebsmitteln (z.B. Waagen) für verschiedene Umgebungsbedingungen an. Je höher die Schutzart, desto dichter ist das Gehäuse.

Stückzählen von Einzelteilen:

Die zu zählenden Teile werden für die exakte Ermittlung des Durchschnittsgewichtes auf die Zählwaage gelegt und durch die Stückzahl geteilt. Je höher die Referenzstückzahl, desto größer ist die Zählgenauigkeit. Oft liegt diese Zahl zwischen 10 und 50 Stück.

Summieren:

Mehrere Einzelwägungen werden automatisch zu einer Gesamtsumme addiert. Zum Beispiel alle Einzelwägungen einer Charge.

Tara:

Die Tara ist das Gewicht der Verpackung. Zur Ermittlung des Nettogewichtes muss die Tara abgezogen werden.

Totlast

Die Totlast ist das Gewicht der Waage selbst, das bei einer nichtbelasteten Waage auf die Wägezellen einwirkt.

U-Waage:

Ein anderes Wort für Palettenwaage. Diese Waagentypen dienen zum schnellen Verwiegen von EURO-Paletten. Sie haben den Vorteil, dass sich das Wägegut einfach mit einem Hubwaagen aufbringen lässt. Standardmässig sind diese Waagen mit einem Haltegriff und Transportrollen ausgerüstet, um einen schnellen Transport zu ermöglichen.

Unterflurwägen:

Beim Unterflurwägen findet die Wägung unter der Waage statt. Diese Methode kommt bei der Dichtebestimmung zum Einsatz, um das Wägegut hängend im Wasser zu verwiegen. Einige Präzisionswaagen sind mit einem Haken auf der Unterseite ausgerüstet, um das Wägegut einzuhaken.

Verkehrsfehlergrenzen:

Die verkehrsfehlergrenzen betragen das Doppelte der Fehlergrenzen einer Erst-/Nacheichung.

Wägetisch:

Analysenwaagen sowie hochauflösende Präzisionswaagen müssen erschütterungsfrei aufgestellt werden. Hierzu werden massive Steinplatten verwendet, die auf einem Untergestell aufgestellt sind. Sie sind auf festen Grund aufzustellen um Dämpfer im Boden nicht auf die Waage zu übertragen.

Wägewert

Der Wägewert erscheint nach Abklingen der Einschwingzeit. Bei Erreichen des Wägewertes leuchtet die Einheit kg oder g im Display auf.

Windschutz:

Schutzvorrichtung gegen Luftbewegungen, die den Wägewert verfälschen könnten. Der Windschutz sollte bei einer Ablesbarkeit ab 10 mg verwendet werden. Bei Analysenwaagen wird immer ein Windschutz mitgeliefert.

Wägezellen:

Wägezellen enthalten ein geeignet geformtes Stück Metall, dessen Geometrie sich unter Einwirkung des Gewichts leicht verändert. Diese elastische Verformung wird von einem Dehnungsmessstreifen erfasst. Diese Veränderung wird mit einem Analog -/Digitalwandler im Wägeterminal gemessen und ausgwertet.

Zählauflösung:

Die Zählauflösung in Punkten angeben. Um diesen Wert zu errechnen, wird der Wägebereich durch das kleinste Teilegewicht geteilt. Bei Zählwaagen ist sie eine Aussage für die Zählgenauigkeit.

Zählwaagen:

Zählwaagen dienen zur Ermittlung von Stückgewichten. Dazu teilen sie das gewogene Gewicht durch die eingestellte Stückzahl. Es gibt mehrere Arten von Zählwaagen. Die meisten neueren Wägeterminals lassen sich auf die Betriebsart „Zählen“ umstellen. Es gibt jedoch speziell zum Zählen entwickelte Zählwaagen, meist in Form einer Kompaktwaage. Diese Waagen verfügen über 3 Displays, wo folgende Werte angezeigt werden: Gesamt­gewicht, Stück­gewicht und natürlich Gesamt­stückzahl.

Bei Zählsystemen gibt es neben einer größeren Waage für die größere Mengen eine Referenzwaage, wo das genaue Referenzgewicht der Einzelteile ermittelt wird. Durch die Verwendung einer Referenzwaage steigt die Genauigkeit der errechneten Stückzahl und ermöglicht, ein kleines Stückgewicht auf große Mengen anzuwenden. Um eine Referenzwaage anzuschliessen, muss das Wägeterminal über einen 2. Waagen­anschluss verfügen.

Ein häufiger Fall ist es, an eine Boden­waage zum Zählen von Teilen in einer Gitter­box eine kleine Wägebrücke anzuschliessen. Die grosse Wägebrücke ist in diesem Fall die Mengen­waage und die kleine die Referenzwaage. Bei Inventuren können Zählwaagen sehr viel Zeit bzw. Geld sparen. Hier macht es oft Sinn, sich für diese Zeit Leihwaagen zu besorgen. Die Firma Wäge­technik Nord GmbH verfügt über eine grosse Auswahl aller namhafter Hersteller an Zähl­waagen aller Art. Durch lange Erfahrung ist der Kunde hier bestens beraten. Beim Kauf von Zähl­waagen sind einige Faktoren entscheidend:

  • Wieviel wiegt das kleinste Stückgewicht?
  • Bis wie hoch wird gewogen?
  • Wird Peripherie (z.B. Drucker o. USB Stick) benötigt?
  • Muss eine Eichung durchgeführt werden?

Zugkraftwägezellen:

Diese Wägezellen werden zur Wägung von hängenden Lasten verwendet. Sie sind in jeder Kranwaage bzw. Hängewaage verbaut. In der Wägetechnik spricht man oft auch von S-Wägezellen.

 

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