Eichpflicht - Was bedeutet Eichen?

Eichen bedeutet das ge­setz­lich vor­ge­schrie­bende Prüfen von Mess­ge­räten, z.B. Waagen. Es können nur Waagen geeicht werden, die über eine Bau­art­zulassung verfügen. Die Eichung erfolgt durch die zuständige Eich­behörde. Bei der Prüfung der Waage durch das Eichamt wird geprüft, ob die Waage die zulässigen Fehler­grenzen sowie sonstige An­forderungen einhält. Diese sind in der Eich­verordnung festgelegt.

Wann ist eine Eichung zwingend erforderlich?

  • Im geschäftlichen Verkehr, wenn über das Gewicht der Preis der Ware ermittelt wird.
  • Bei der Fertigverpackungskontrolle (FVPO). Bei der Herstellung von Gebindegrössen unter 10 kg, ist es erforderlich das der Mittelwert über eine geeichte Waage ermittelt wird. Je nach Nettogewicht der Gebinde ist der Eichwert ( e ) zu beachten.
    Eine Tabelle mit den nötigen Eichwert finden Sie hier: Eichwert-Tabelle
  • Bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor
  • Zu amtlichen Zwecken
  • In der Heilkunde

Eichgültigkeitsdauer von Waagen:

  • Alle Waagen bis 3000 kg alle 2 Jahre
  • Waagen ab 3000 kg z.Hd. beispiel Fahrzeugwaagen 3 jährig
  • Waagen zur Fertigverpackungskontrolle ( FPVO ) 1 jährig
  • Personenwaagen alle 4 Jahre

Wann erlischt vorzeitig die Eichung:

  • Wenn die Waage die Verkehrsfehlergrenzen nicht mehr einhält. Die Verkehrsfehlergrenzen sind doppelt so hoch wie die Eichfehlergrenzen.
  • Bei Anschluss einer nicht zulässigen Zusatzeinrichtung.
  • Bei einer Verletzung des Hauptstempels oder eines Eichsiegel.

Die Firma Wägetechnik Nord ist ein durch die Eichdirektion Nord zugelassener Instandsetzer. Das heißt, wird bei Reparaturarbeiten ein Siegel verletzt, wird unser Instandsetzerkennzeichen aufgebracht und dem zuständigen Eichamt gemeldet. So kann der Betreiber die Waagen weiter benutzen. Jedoch ist eine Nacheichung erforderlich, die Nacheichung wird schnellstmöglich nach Terminabsprache mit dem zuständigen Eichamt und Wägetechnik Nord vereinbart.

Was ist bei einer Neubeschaffung zu beachten?

Seit der neuen Eichpflicht-Gesetzesverordnung, ist es seit dem 01.01.2015 zwingend erforderlich, neue Waagen dem Eichamt zu melden. Bei uns gekaufte Waagen / Wägesysteme melden wir nach Rücksprache mit Ihnen, gerne kostenlos für Sie beim Eichamt an, um Ihnen Mühe und Zeit zu sparen.

Wenn Sie Unterstützung oder Beratungen benötigen –
Sprechen Sie uns einfach an! 

 

Informationen der Eichaufsichtsbehörde:

Anzeigepflicht.pdf    Info-Verwender.pdf

 

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