Fertigpackungskontrolle

Die Fertigverpackungskontrolle (FPVO) regelt die korrekte Befüllung von fertigverpackter Ware bis 10 kg. Die Einwaage muss stets auf der Verpackung angegeben sein. Alle Produkte die in Deutschland und Europa in den Handel kommen, müssen kontrolliert und dokumentiert werden. Sämtliche Produkte die wir im Supermarkt, z.B. Zahnpasta, Nudelsoße, Tee, Kaffee, Shampoo u.v.m. finden, müssen der Fertigverpackungskontrolle unterzogen werden. Verpackungen über 10 kg fallen nicht mehr in die Fertigpackungskontrolle. Bei der Fertig­verpackungs­verordnung ist es erforderlich, das der Mittelwert, TU1, TU2, TO1, TO2 dokumentiert bzw. errechnet wird. Die Fertigverpackungskontrollverordnung erfordert, dass jede Charge in ausreichendender Menge stichprobenweise kontrolliert wird. Kontrollwaagen für Fertigverpackungen müssen im Gegensatz zu vielen anderen geeichten Waagen jedes Jahr geeicht werden. Zudem müssen diese Waagen speziell gekennzeichnet werden. Eine Beschilderung mit dem Hinweis als Kontroll­messgerät sowie ein Hinweis mit der kleinsten zulässigen Gebindegröße ist unbedingt erforderlich.

Bei Waagen die bei Wägetechnik Nord gekauft wurden, fertigen wir ein entsprechendes Hinweisschild kostenlos an. Eine Tabelle mit nötigen Eichwerten (e) finden Sie unten. So benötigen Sie z.B. für ein 200 g Gebinde einen Eichwert von 1 g. Es besteht auch die Möglichkeit die Fertig­verpackungs­kontrolle auf z.B. einer Kompaktwaage oder einer Präzisionswaage durchzuführen. In diesem Fall muss die Errechnung wie z.B. dem Mittelwert „von Hand“ durchgeführt werden. Die bequemere Lösung ist der Einsatz spezieller SQC Waagen. SQC bedeutet „statistische Qualitätskontrolle“.

Wägetechnik Nord verwendet für die Anwendungen Wägeterminals von Sartorius und SysTec. Für die SysTec Wägeterminals IT6000E + IT8000E gibt es eine spezielle SQC-Software. Bei dieser Anwendung hat der Bediener eine komfortable Produktdatei. In dieser Produktdatei lassen sich die Produkte mit Ihrer Nennfüllmenge, Tara, Bezeichnung u.v.m hinterlegen. Die Angaben TU1, TU2, TO1, TO2 werden gemäß der FPVO automatisch errechnet. Ein weiterer Vorteil bei SQC-Systemen ist, dass hier alle erforderlichen Daten dokumentiert werden. Die Ausgabe der Daten kann über einen Drucker, auf einen USB-Stick, an das Netzwerk erfolgen. Auch eine entsprechende PC-Software, wie SysTec PC SQC hat Wägetechnik Nord im Programm, so lässt sich z.B. das Wägeterminal vom Produktionsbüro fernsteuern.

Ein SQC System rechnet sich schon bei kleinen Stückzahlen, da es Zeit spart und dem Bediener schon in der laufenden Charge den Mittelwert anzeigt. So lässt sich in der Charge immer noch eine Regulierung vornehmen. Der Mittelwert darf nicht im Minus sein, dieses wäre nicht legal. Ein zu hoher Mittelwert ist unwirtschaftlich und senkt den Gewinn. So amortisiert sich ein SQC-System oft sehr schnell. Sollte die Fertig­verpackungs­kontrolle nicht korrekt ausgeführt werden, kann dieses zu Strafen führen. Für die Einhaltung der Fertig­­verpackungs­­kontrolle ist das Eichamt zuständig. Zudem führt das lokale Eichamt Stichproben von den Produkten durch und prüft, ob der Mittelwert eingehalten wird.

Wägetechnik Nord führt eine große Auswahl an SQC-Systemen. Wir beraten Sie gerne rund um die Fertig­verpackungs­kontrolle und erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot über eine entsprechende Waage.

 

IT6000E SQC DBD IT8000E SQC DBD Sartorius_FPVO_ProControl_QS_Terminal_mit_Combics3_Ethernet-d

Zulässige Eichwerte der Kontrollwaage bei der Fertigpackungskontrolle

Aktuelle Nennfüllmengen und Eichwerte

 

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